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Aufgrund einer Sportverletzung war Sabine N. wochenlang krankgeschrieben. Als es ihr besser ging und sie sich körperlich dazu in der Lage fühlte, räumte sie den Keller auf und brachte ihren Sperrmüll zum Wertstoffhof. Dort wurde sie prompt von ihrem Chef gesehen. Dieser überhäufte sie mit Vorwürfen, drohte ihr mit der fristlosen Kündigung und legte ihr eine bereits vorbereitete Eigenkündigung vor. Sabine N. war völlig überrumpelt und unterzeichnete, ohne sich über die Konsequenzen informiert zu haben.

Telefonische Mediation

Position A

Kündigung was tun?

Sabine N. wollte den Betrieb eigentlich verlassen. Aber nun machte sie sich Sorgen ums Geld und ihre Existenz. Sie fühlte sich von ihrem Chef dazu gezwungen, die fristlose Kündigung eingereicht zu haben. Also wollte sie den Schritt korrigieren und ihre außerordentliche Kündigung wieder aufheben. Nur mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber konnte sie ihren Anspruch auf eine Abfindung geltend machen und die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Position B

Kranke Mitarbeiter unkündbar?

Der Arbeitgeber sah sich durch den langen Krankenstand von Frau N. getäuscht. Nachdem er sie auf dem Wertstoffhof gesehen hatte, wusste er nicht mehr, was er glauben sollte. Für ihn war das Verhalten von Frau N. ein Vertrauensbruch, der die weitere Zusammenarbeit unmöglich machte. Im Grunde wollte er Sabine N. loswerden, daher hatte er ihre Eigenkündigung bereits vorbereitet und den Moment genutzt. Krankheitsbedingte Kündigungen sind kompliziert und werden vor Gericht oft über einen langen Zeitraum ausgefochten. Also war der Chef mit der Telefonischen Mediation einverstanden.

Einvernehmliche Lösung

Mit Mediation zum Abwicklungsvertrag

Beide Seiten wollten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Hier gelang es, durch Mediation eine Einigung zu erzielen und eine Rechtsgrundlage für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu schaffen.

Der Arbeitgeber wollte Frau N. nicht „bestrafen“. Diese Erkenntnis arbeitete der Mediator bereits im Erstgespräch heraus. Aber eine weitere Zusammenarbeit sei ihm ebenfalls nicht mehr möglich. Frau N. ging es ähnlich nach der Erfahrung des Zustandekommens der Eigenkündigung. Daher änderte der Arbeitgeber die Eigenkündigung in eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung mit sechsmonatiger Kündigungsfrist um.

Mit Hilfe des Mediators wurde statt einer Kündigung während der Krankheit ein Abwicklungsvertrag ausgehandelt. Vereinbart wurde, dass Frau N. freigestellt wurde und für jeden Monat, den sie vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Firma ausschied, einen Abfindungsbetrag von 1.000,00 Euro bekam. Zudem erhielt sie ein wohlwollendes Zeugnis.

Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage

 

Telefonische Mediation

Einmaliger Festpreis 249,00 Euro
 

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