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Erbauseinandersetzung mit Versöhnung

Als der Patriarch eines Familienunternehmens verstirbt, ist die Erbauseinandersetzung kompliziert. Es kommt zum Streit über die Betriebsführung, die Immobilie – großer Haus- und Grundbesitz – und über das Erbrecht. Die Hinterbliebenen können sich nicht über die Erbfolge, den Anspruch auf den Pflichtteil der Geschwister und auf dessen Höhe einigen. Dabei gerät das Unternehmen in finanzielle Schieflage und steht kurz vor der Insolvenz. Eine schnelle Lösung muss her.

Mediation

Position A

Erbrecht an Immobilie und Betrieb

Herr M. ist der einzige Sohn des Firmengründers und beansprucht für sich das Erbrecht an der gesamten Hinterlassenschaft des Vaters - er sieht sich in der gesetzlichen Erbfolge als Nachfolger des Vaters und obwohl er nicht im Unternehmen arbeitet, will er sein Recht wahrnehmen und bei unternehmerischen Entscheidungen mitbestimmen. Er fühlt sich von seiner Schwester übervorteilt, die jetzt eine Immobilie verkaufen will um den Betrieb zu erhalten. Aufgrund der ständigen Konflikte bei der Erbauseinandersetzung mit Mutter und Schwester blockiert er erst einmal jede Entscheidung. Er macht sich Sorgen, dass sein Erbe verlorengeht, wenn die Schwester alleine die Geschäfte führt.

Position B

Die Erbengemeinschaft aufteilen

Frau M., die Tochter des Verstorbenen, hat sofort nach dem Studium im elterlichen Betrieb angefangen zu arbeiten. Sie hat in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben in der Geschäftsführung übernommen und ist fest davon überzeugt, bessere unternehmerische Entscheidungen zu treffen als ihr Bruder. Die ständigen Streitereien bei der Erbauseinandersetzung zwingen sie zum Stillstand und das schadet der Firma. Um ihren Bruder endlich loszuwerden, will sie ihm einen Pflichtteil an der Erbschaft von Immobilie und sonstigen Sachwerten zukommen lassen. Der Bruder soll auf sein Erbrecht in Bezug auf den Familienbetrieb verzichten.

Einvernehmliche Lösung

Mediation als Soforthilfe bei Erbauseinandersetzung

Mit Hilfe des Mediators konnten die Geschwister sich erst einmal darauf vereinbaren, dass der Familienfrieden an erster Stelle steht. Nur wenn ein gemeinsamer Konsens bei der Erbauseinandersetzung gefunden wird, kann das Unternehmen weiterbestehen.

Der Bruder erklärte sich bereit, sich aus dem Betrieb zurückzuziehen, wenn keine Immobilie zum Erhalt des Unternehmens veräußert würde. Nachdem dieser Streitpunkt aus dem Weg geräumt war, sah die Schwester die Möglichkeit, nochmals mit den Hausbanken zu verhandeln. Allein aufgrund der Tatsache, dass die Erbaustreitigkeit beendet war, kam finanzielle Unterstützung von den Banken.

Im Laufe der Mediation hatten die Geschwister gelernt, „richtig“ zu streiten, d.h. auf der Sachebene zu bleiben und die Argumente des anderen zu akzeptieren. Erbrecht, Erbfolge und der jeweilige Pflichtteil der Geschwister waren kein Thema mehr. Inzwischen führt die Schwester den elterlichen Betrieb und der Bruder verwaltet die Immobilien.

Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage

 

Telefonische Mediation

Einmaliger Festpreis 249,00 Euro
 
 

Erbauseinandersetzung in der Familie

Frau Z. und ihre beiden Brüder hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter.
Dann meldete die sich plötzlich, um ihren Kindern mitzuteilen, dass sie ihr Testament geändert habe. Frau Z. würde leer ausgehen. Das führte zu einer heftigen Erbauseinandersetzung um die Immobile und den Pflichtteil. Frau Z. wandte sich an unsere Mediatoren um den Erbstreit zu lösen und die Eskalation zu stoppen.

Mediation

Position A

Das Erbrecht durchsetzen

Bisher hatte die Mutter, gemeinsam mit dem inzwischen verstorbenen Vater, eine absolut gleiche finanzielle Verteilung des Erbes unter den Geschwistern verfügt. Nun sollte der jüngere Bruder das Haus bekommen, der ältere Bruder die Wohnung und Frau Z. verstand ihre Enterbung durch die Neuverteilung des Erbes überhaupt nicht mehr. Sie fühlte sich gegenüber ihren beiden Brüdern unberechtigt benachteiligt. Sie sah sich in einer Erbengemeinschaft und pochte auf ihr Erbrecht. Zumindest auf ihr Pflichtteil. Zwar habe sie seit Jahrzehnten keinen Kontakt zur Mutter aber ihre Brüder hätten ebenfalls keine Verbindung aufgenommen. Das entsprach weder ihrem Rechtsempfinden noch ihrem finanziellen Interesse. Zugleich suchte sie nach Unterstützung um die Erbauseinandersetzung rasch zu beenden.

Position B

Enterben aus Enttäuschung

Die Mutter hatte die Neuverteilung des Erbes aus Dankbarkeit vorgenommen, weil sich einer der Söhne nach 30 Jahren wieder bei ihr gemeldet und sich um sie gekümmert hatte. Zuvor hatte sie sehr unter dem Kontaktabbruch gelitten. Dass sie nun gerade die einzige Tochter enterbte, empfand sie nur als gerecht, denn die hatte nie Kontakt zu ihr gesucht. Sie fand den Erbstreit um Immobilie und Haus völlig überflüssig. Schließlich stand Frau Z. ganz gut auf eigenen Beinen und benötigte das Erbe – im Gegensatz zu ihren Brüdern – auch gar nicht.

Einvernehmliche Lösung

Mediation löst Erbauseinandersetzung

Der Mediator ging behutsam vor und löste nach und nach auf, dass mehr hinter dieser Familiengeschichte steckte; Frau Z. und ihre Brüder hatten lange Zeit unter dem gewalttätigen Vater gelitten. Die Mutter hatte weggesehen, das konnten die Geschwister ihr nie wirklich verzeihen. Nachdem sie das Haus verlassen hatten, endete sofort auch der Kontakt zur Mutter.

Mit Hilfe des Mediators konnte die Mutter ihre Gefühle erstmals ordnen. Sie fühlte sich im Stich gelassen und hatte mit Verzweiflung und Trotz reagiert. Weil einer der Söhne den Kontakt wieder aufgenommen hatte, hielt sie es für gerecht, diesem jetzt das Haus zu vererben. Der Mediator konnte der Mutter verständlich machen, woher der Kontaktabbruch rührte und dass sie mit einer unterschiedlichen Verteilung des Erbes einen Keil zwischen die Geschwister treiben würde. Frau Z. wurde bewusst, dass sie ihrer Mutter damals hätte helfen können, aus der Ehe auszubrechen. Daraufhin zerriss die Mutter das neu verfasste Testament.

In diesem hochemotionalen Fall konnte Mediation nicht nur die Eskalation der Erbauseinandersetzung beenden, sondern auch die Familie wieder miteinander versöhnen.

Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage

 

Telefonische Mediation

Einmaliger Festpreis 249,00 Euro
 
 

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