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Frau K. stritt mit ihrer betagten Mutter, weil diese wie aus dem Nichts ein Darlehen in Höhe von 3.000 Euro zurückgezahlt haben wollte. Dahinter verbarg sich ein familiärer Konflikt: Frau K. und ihre Geschwister wollten nicht länger hinnehmen, dass die Mutter ihren neuen Lebenspartner mit zu Familienfeiern brachte. Sie luden ihre Mutter daher nur noch ausdrücklich ohne Begleitung zu ihren Zusammenkünften ein.
Position A
Die Geschwister fühlten sich durch die neue Beziehung der Mutter in ihrem familiären Zusammenhalt und der Vertrautheit der Familie gestört. Sie konnten sich nicht vorstellen, dass eine Frau in hohem Alter noch das Bedürfnis nach einer Partnerschaft haben könne. Zudem vermuteten sie, dass die plötzliche Geldforderung allein auf den Einfluss den neuen Lebenspartners zurückzuführen sei. Sie befürchteten daher, dass die Mutter sich von ihnen immer weiter entfremden und es dadurch zu immer neuen Familienstreitigkeiten kommen würde.
Position B
Die Mutter war enttäuscht, weil weder Frau K. noch deren Geschwister den elterlichen Betrieb übernommen hatten. Sie sah ihr Lebenswerk nicht ausreichend gewürdigt und erwartete, dass man sich für ihre finanziellen Zuwendungen ausreichend bedankt. Sie wünschte sich, dass ihre Kinder den neuen Partner an ihrer Seite akzeptierten und sie nicht mehr allein zu Familienfeiern kommen müsse. Schließlich hätten die Geschwister vor ihren Hochzeiten auch immer ihre jeweiligen Partner mitgebracht.
Einvernehmliche Lösung
Nachdem der Mediator mit beiden Parteien gesprochen und die Perspektive der Mutter sorgfältig aufgearbeitet hatte, konnte die Tochter deren Haltung nachvollziehen.
In einem weiteren Mediationsgespräch stimmte Frau K. zu, in Zukunft auch den Lebenspartner der Mutter mit einzuladen. Über die Rückzahlung des Darlehens sah diese nun großzügig hinweg.
Gerade Generationenkonflikte und Familienstreitigkeiten, die scheinbar unlösbar sind, können durch Mediation nachhaltig gelöst werden. Die Verantwortung des Mediators liegt in diesen Fällen darin, allparteilich zu bleiben und jeder Partei genügend Raum für die Darstellung Ihrer Positionen und ihrer Bedürfnisse zu geben. Oft lassen sich so vorschnell eingenommene Positionen näher beleuchten und ggf. revidieren, so dass der Stein des Anstoßes gemeinsam aus dem Weg geschoben werden kann.
Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage